Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der AGB, Angebote und Vertragsabschluss
1.1 Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt MEHRKANAL nicht an, es sei denn, MEHRKANAL hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
1.2 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber, auch wenn hierauf im Einzelfall nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögen.
1.4 Die Angebote von MEHRKANAL sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch die schriftliche oder in Textform verfasste Bestätigung durch MEHRKANAL verbindlich.
1.5 Handelt es sich für beide Vertragsparteien um ein Handelsgeschäft im Sinne des § 343 HGB, finden die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens Anwendung. Maßgeblich für den Inhalt und Umfang des Vertrages ist in diesem Fall der Inhalt der von MEHRKANAL verfassten Auftragsbestätigung, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
1.6 Bei Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich MEHRKANAL das Eigentumsrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. Umfang der Lieferungspflicht
2.1 Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung durch MEHRKANAL maßgeblich.
2.2 Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich in der Auftragsbestätigung durch MEHRKANAL bezeichnet worden sind.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Preise gelten ab Betrieb der MEHRKANAL, ausschließlich Verpackung, diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen der MEHRKANAL eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3 Die Rechnungen der MEHRKANAL sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb 8 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar; der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
3.4 Soweit MEHRKANAL Teilleistungen erbringt, ist sie berechtigt, Teilrechnungen zu erstellen, die ebenfalls innerhalb von 8 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar sind.
3.5 Bei neuen Geschäftsverbindungen und bei größeren Aufträgen kann Vorauszahlung verlangt werden.
3.6 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist MEHRKANAL berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen amtlichen Basiszinssatz per anno zu fordern. Falls MEHRKANAL in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.7 Zurückbehaltungsrecht, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, stehen dem Auftraggeber nicht zu. Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers, soweit diese nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind, steht dem Auftraggeber nicht zu.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MEHRKANAL. MEHRKANAL behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher, von ihr aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen, vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldoforderung.
4.2 Übersteigt der Wert der für MEHRKANAL bestehenden Sicherheiten die Forderungen an den Auftraggeber um mehr als 10% des Vorbehaltsgutes, so ist MEHRKANAL auf Verlangen des Auftraggebers oder eines Gläubigers des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.
4.3 Der Auftraggeber darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er MEHRKANAL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und in jeder Weise bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Betrieb von MEHRKANAL oder Drittunternehmen.
5.2 Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an einen Spediteur, Frachtführer oder Abholer oder beim Transport mit Beförderungsmitteln von MEHRKANAL, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Betriebes von MEHRKANAL oder eines beauftragten Drittunternehmens, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten abgeschlossen.
5.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die MEHRKANAL nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage, an dem MEHRKANAL dem Auftraggeber die Versandbereitschaft angezeigt hat, auf den Auftraggeber über.
5.4 Teillieferungen sind zulässig.
6. Lieferfristen
6.1 Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei einem zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von der Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkelt der Leistung unverzüglich zu unterrichten, und jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich zu erstatten. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz in diesem Fall nicht zu.
6.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die Abklärung aller technischen und gestalterischen Fragen voraus. Sie setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
6.3 Bei Arbeitskämpfen und bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs von MEHRKANAL liegen, oder bei Hindernissen, für die Dritte verantwortlich sind, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind. Wir werden den Kunden über einen solchen Fall unverzüglich unterrichten. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
6.4 Entsteht dem Auftraggeber wegen einer von MEHRKANAL verschuldeten Verzögerung, insbesondere bei einem mit MEHRKANAL schriftlich fest vereinbarten Liefertermin ein Schaden, so haftet MEHRKANAL nur im Rahmen der nachfolgenden Regelungen unter 8.
6.5 Soweit MEHRKANAL mit der Lieferung im Verzug ist, ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Soweit den vertraglichen Leistungen der MEHRKANAL urheberrechtlicher Schutz zukommt, überträgt MEHRKANAL die jeweiligen Nutzungsrechte ausschließlich nach Maßgabe des vereinbarten Vertragszwecks, der mithin den räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang der Nutzungsrechte bestimmt.
7.2 Eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung von Vertragsleistungen begründet eine gesonderte Vergütungspflicht, die bei fehlender Vereinbarung nach allgemeinen Richtlinien in angemessener Höhe zu bewerten ist.
7.3 Soweit der Auftraggeber von MEHRKANAL erarbeitete Gestaltungen in Form von Filmen, Bildern, Grafiken, Musik, Sound, Produktionen, Dummies, programmierter Software über den Vertragszweck hinaus benutzt, ist hierfür ebenfalls eine gesonderte Vergütung in angemessener Höhe zu entrichten.
7.4 Bei einer durch einen Source-Code geschützten Softwareversion wird auf Wunsch des Auftraggebers der Source-Code – gegen eine entsprechende Gebühr – herausgegeben.
7.5 Nutzungsrechte an Gestaltungen, die vom Auftraggeber abgelehnt werden oder bei Beendigung des Vertrages nicht bezahlt sind, stehen MEHRKANAL zur freien anderweitigen Verwertung zur Verfügung, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, MEHRKANAL alle Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass diese inhaltlich richtig sind und keine Fehler aufweisen. Eventuelle Abweichungen oder Fehler hat der Auftraggeber zu vertreten. MEHRKANAL ist zur Überprüfung, Erstellung oder Vervollständigung der Informationen, Daten und Unterlagen nicht verpflichtet.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Sofern es sich um einen beiderseitigen Handelskauf handelt, ist Voraussetzung für die Mängelrechte des Auftraggebers, dass dieser den in § 377 HGB geregelten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sofern die Leistung von MEHRKANAL in einem abnahmefähigen Werk besteht, kann MEHRKANAL dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Gibt der Auftraggeber innerhalb der Frist keine Erklärung ab, gilt das Werk als abgenommen.
9.2 Offensichtliche Mängel der Lieferung (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) und/oder der Leistung der MEHRKANAL sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen der MEHRKANAL schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die Mängel später offensichtlich werden. Die Feststellung solcher Mängel ist MEHRKANAL unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
9.3 Soweit ein Mangel des Kaufgegenstands oder des Werks vorliegt, ist MEHRKANAL nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
9.4 Sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder sofern MEHRKANAL schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, haftet MEHRKANAL nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern MEHRKANAL keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.5 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.6 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen.
9.7 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MEHRKANAL.
9.8 MEHRKANAL haftet nicht für Schäden, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verursacht werden.
9.9 MEHRKANAL haftet nicht für den rechtlichen Bestand und die freie Nutzung aller vom Auftraggeber gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere über Rechte an Filmen, Bildern, Grafiken, Musik, Sounds, Warenzeichen, Firmen- und Warenbezeichnungen. Soweit hieraus Ansprüche gegen MEHRKANAL von dritter Seite wegen der Verletzung von Rechten geltend gemacht werden, stellt der Auftraggeber die MEHRKANAL für alle daraus entstehenden Aufwendungen inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
10.1 Soweit es sich bei dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und MEHRKANAL um ein Dauerschuldverhältnis handelt und eine feste Vertragslaufzeit nicht vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis frühestens zum 31.12. des dritten auf das Jahr des Vertragsschlusses folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist spätestens bis zum 30.06. des gleichen Jahres zu erklären.
10.2 Wird das Vertragsverhältnis nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert es sich jeweils um ein Jahr bis zum 31.12. des Folgejahrs.
10.3 Die gesetzlichen Regelungen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben für beide Teile unberührt.
11. Konkurrenzausschluss
Verlangt der Auftraggeber einen Konkurrenzausschluss, so ist MEHRKANAL zu einer solchen Vereinbarung nicht verpflichtet, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich festgelegt wurde.
12. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen MEHRKANAL und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Gerichtsstand/ Erfüllungsort
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, der Geschäftssitz von MEHRKANAL, Essen. MEHRKANAL ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.